Rechtliches

AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Digitalagentur Yakamara Media GmbH & Co. KG

1. Geltungsbereich

1.1  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Yakamara Media GmbH & Co. KG, c/o Massif Central im Bethmannhof, Bethmannstraße 7–9, 60311 Frankfurt am Main, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Yakamara Verwaltungsgesellschaft mbH, diese vertreten durch ihre Geschäftsführer (nachfolgend „Agentur“), und ihren Kunden über Leistungen der Agentur, insbesondere in den Bereichen Konzeption, Webdesign, Webentwicklung, Content-Management-Systeme, Suchmaschinenoptimierung, Grafik und Print, Barrierefreiheit sowie Betreuung, Wartung und Support.

1.2  Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

1.3  Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn die Agentur in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.

1.4  Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Angebote und Vertragsschluss

2.1  Angebote der Agentur sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung der Agentur in Textform oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

2.2  Maßgeblich für den Leistungsumfang ist die Leistungsbeschreibung im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung. Kostenschätzungen für nach Aufwand abgerechnete Leistungen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als Festpreis oder Kostenobergrenze bezeichnet sind.

3. Leistungsumfang und Änderungswünsche (Change Requests)

3.1  Die Agentur erbringt die vereinbarten Leistungen nach dem bei Vertragsschluss aktuellen Stand der Technik und den anerkannten Regeln des Webdesigns und der Webentwicklung.

3.2  Wünscht der Kunde nach Vertragsschluss Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs, teilt die Agentur mit, ob und zu welchen Bedingungen (Vergütung, Termine) die Änderung umsetzbar ist. Änderungen werden erst nach Beauftragung in Textform verbindlich. Vereinbarte Termine verschieben sich angemessen.

3.3  Die Agentur ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Subunternehmer einzusetzen. Sie bleibt für die Leistungserbringung verantwortlich.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1  Der Kunde stellt der Agentur alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Materialien und Zugänge (z. B. Texte, Bilder, Logos, Schriftlizenzen, Server- und Domainzugänge) rechtzeitig, vollständig und in gängigen, vereinbarten Formaten unentgeltlich zur Verfügung.

4.2  Der Kunde benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner und erteilt erforderliche Freigaben und Entscheidungen innerhalb angemessener Frist, in der Regel innerhalb von 10 Werktagen.

4.3  Verzögert sich die Leistungserbringung durch unterlassene oder verspätete Mitwirkung des Kunden, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Der Agentur dadurch entstehender nachgewiesener Mehraufwand kann nach den vereinbarten Stundensätzen berechnet werden. Weitergehende gesetzliche Rechte (§§ 642, 643 BGB) bleiben unberührt.

5. Vom Kunden bereitgestellte Inhalte; Freistellung

5.1  Für Inhalte, die der Kunde bereitstellt (insbesondere Texte, Bilder, Videos, Marken, Daten), ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Der Kunde sichert zu, dass diese Inhalte frei von Rechten Dritter sind, die einer vertragsgemäßen Nutzung entgegenstehen, und nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen.

5.2  Der Kunde stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung von Ziffer 5.1 beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, soweit der Kunde die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.

5.3  Eine rechtliche Prüfung der vom Kunden bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte (z. B. auf Wettbewerbs-, Marken-, Urheber- oder Datenschutzrecht) ist nicht Gegenstand der Leistungen der Agentur, sofern nicht ausdrücklich vereinbart. Die Agentur erbringt keine Rechtsberatung.

6. Vergütung und Zahlungsbedingungen

6.1  Es gilt die vertraglich vereinbarte Vergütung. Ist keine Vergütung vereinbart, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Stundensätze der Agentur. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

6.2  Die Agentur ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen, bei Projekten in der Regel die Hälfte bei Designfreigabe und die verbleibende Hälfte bei Abnahme.

6.3  Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§ 288 BGB).

6.4  Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

7. Abnahme

7.1  Soweit die Leistungen der Agentur werkvertraglichen Charakter haben (insbesondere die Erstellung von Websites und Webanwendungen), erklärt der Kunde nach Fertigstellung und Bereitstellung zur Prüfung die Abnahme, sofern die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß ist. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; ihre Beseitigung erfolgt im Rahmen der Gewährleistung.

7.2  Erklärt der Kunde innerhalb von 10 Werktagen nach Bereitstellung weder die Abnahme noch benennt er konkrete wesentliche Mängel in Textform, gilt die Leistung als abgenommen. Gleiches gilt, wenn der Kunde die Leistung produktiv nutzt, insbesondere die Website öffentlich zugänglich macht.

8. Nutzungsrechte

8.1  Die Agentur räumt dem Kunden mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den für den Kunden individuell erstellten Arbeitsergebnissen (insbesondere Designs, Grafiken, Texten und individuell erstelltem Code) für den vertraglich vereinbarten Zweck ein. Der vereinbarte Zweck umfasst bei Websites insbesondere deren Betrieb, öffentliche Zugänglichmachung und übliche redaktionelle Pflege und Weiterentwicklung.

8.2  Die Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte, die Übertragbarkeit von Nutzungsrechten, Bearbeitungsrechte über Ziffer 8.1 hinaus sowie die Herausgabe offener Quell- und Arbeitsdateien bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

8.3  Bis zur vollständigen Zahlung sind die Arbeitsergebnisse nur widerruflich zur vertragsgemäßen Nutzung überlassen.

8.4  Entwürfe und Präsentationen, die nicht Gegenstand einer Beauftragung werden, verbleiben mit allen Rechten bei der Agentur und dürfen vom Kunden weder verwendet noch verwertet werden.

8.5  Die Agentur ist berechtigt, auf den Arbeitsergebnissen in branchenüblicher Weise als Urheberin bzw. Erstellerin genannt zu werden (z. B. Vermerk im Impressum oder Footer der Website), sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.

9. Open-Source-Software und Fremdkomponenten

9.1  Die Agentur setzt bei der Entwicklung regelmäßig Open-Source-Software ein, insbesondere das Content-Management-System REDAXO sowie Bibliotheken, Frameworks und AddOns Dritter. An solchen Komponenten kann die Agentur keine über die jeweilige Lizenz hinausgehenden Rechte einräumen; es gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen.

9.2  Gleiches gilt für sonstige Fremdleistungen und Fremdmaterialien (z. B. Stockfotos, Schriften, Plugins, externe Dienste). Erforderliche Lizenzen werden, soweit nicht anders vereinbart, im Namen und auf Rechnung des Kunden beschafft oder dem Kunden zur eigenen Beschaffung benannt.

10. Arbeitsdateien, Quelldateien und Daten

10.1  Vom Kunden bereitgestellte Inhalte und Daten bleiben Eigentum bzw. in der Rechtsinhaberschaft des Kunden. Die Agentur nutzt sie ausschließlich zur Vertragserfüllung.

10.2  Offene Arbeits- und Quelldateien der Agentur (z. B. Layout- und Designdateien, nicht kompilierte Entwicklungsstände, interne Dokumentationen) sind nicht Gegenstand der geschuldeten Leistung und verbleiben bei der Agentur, sofern ihre Herausgabe nicht ausdrücklich vereinbart ist. Ziffer 8 bleibt unberührt.

10.3  Die Agentur ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung anfallende Daten in anonymisierter und aggregierter Form für interne Zwecke, insbesondere zur Qualitätssicherung und statistischen Auswertung, zu verwenden, soweit dem keine gesetzlichen Regelungen oder Vereinbarungen entgegenstehen.

11. Einsatz von Künstlicher Intelligenz

11.1  Die Agentur ist berechtigt, bei der Leistungserbringung Werkzeuge der Künstlichen Intelligenz unterstützend einzusetzen (z. B. für Entwürfe, Code-Assistenz, Textvorschläge und Übersetzungen). Die Arbeitsergebnisse werden von der Agentur fachlich geprüft; die Verantwortung für die vertragsgemäße Leistung verbleibt bei der Agentur.

11.2  Vertrauliche Informationen und personenbezogene Daten des Kunden werden nur unter Beachtung von Ziffer 12 und 13 sowie der datenschutzrechtlichen Anforderungen in KI-Werkzeuge eingegeben.

11.3  Auf Wunsch des Kunden vereinbaren die Parteien Einschränkungen des KI-Einsatzes für einzelne Projekte in Textform.

12. Datenschutz

12.1  Beide Parteien beachten die anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die DSGVO und das BDSG.

12.2  Soweit die Agentur im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet (z. B. im Rahmen von Hosting, Wartung oder Support mit Zugriff auf Kundensysteme), schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.

12.3  Die Agentur setzt zur Vertragserfüllung erforderliche Dienstleister ein; im Anwendungsbereich von Ziffer 12.2 erfolgt dies als Unterauftragsverarbeitung nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrags.

13. Vertraulichkeit

13.1  Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie ausschließlich zur Vertragserfüllung. Die Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist; eingesetzte Dritte sind entsprechend zu verpflichten.

13.2  Die Vertraulichkeitspflicht gilt für die Dauer des Vertrags und für einen Zeitraum von drei Jahren nach dessen Beendigung. Gesetzliche Geheimhaltungspflichten bleiben unberührt.

14. Gewährleistung

14.1  Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die Agentur leistet zunächst Nacherfüllung nach ihrer Wahl durch Nachbesserung oder Neuherstellung.

14.2  Keine Mängel sind insbesondere Beeinträchtigungen, die auf vom Kunden oder Dritten vorgenommenen Änderungen, auf nicht vereinbarten Einsatzumgebungen, auf Fehlbedienung oder auf höherer Gewalt beruhen.

14.3  Eine bestimmte Platzierung in Suchmaschinen, konkrete Besucherzahlen oder wirtschaftliche Erfolge werden nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich in Textform zugesichert. Die Darstellung von Websites kann in unterschiedlichen Browsern, Versionen und Endgeräten geringfügig abweichen; geschuldet ist die vereinbarte, hilfsweise die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses marktübliche Browser- und Gerätekompatibilität.

14.4  Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab Abnahme bzw. Ablieferung. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche nach Ziffer 15 sowie bei Arglist.

15. Haftung

15.1  Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

15.2  Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), d. h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung der Agentur auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

15.3  Für den Verlust von Daten haftet die Agentur nach Maßgabe der Ziffern 15.1 und 15.2 nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger und dem Stand der Technik entsprechender Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre, sofern die Datensicherung nicht ausdrücklich von der Agentur geschuldet ist.

15.4  Eine Haftung der Agentur für Schäden, die durch eine nicht vertragsgemäße Nutzung oder unbefugte Weitergabe von Arbeitsergebnissen durch den Kunden entstehen, ist ausgeschlossen.

16. Laufzeit und Kündigung bei Dauerleistungen

16.1  Verträge über wiederkehrende Leistungen (insbesondere Wartung, Support, Hosting-Betreuung) haben, sofern nicht anders vereinbart, eine Laufzeit von zwölf Monaten und verlängern sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende in Textform gekündigt werden.

16.2  Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

17. Referenznennung

Die Agentur ist berechtigt, den Kunden unter Nennung von Name und Logo als Referenz zu benennen und umgesetzte Projekte in branchenüblicher Weise zu Präsentationszwecken darzustellen (z. B. auf der eigenen Website und in Angebotsunterlagen), sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht. Berechtigte Geheimhaltungsinteressen des Kunden bleiben unberührt.

18. Schlussbestimmungen

18.1  Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses.

18.2  Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

18.3  Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Frankfurt am Main, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

18.4  Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: August 2026